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Rechtliches

Facts

  • Vorraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis ist  Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht
  • Arbeitszeit jünger als 18 Jahre: höchstens 8 Std. pro Tag bzw. 40 Std. in der Woche
  • Ab 4,5 Stunden Tagesarbeitszeit beträgt die einzuhaltende Pause 30 Minuten. Die Pause muss nicht bezahlt werden.
  • Überstunden sind verboten - sollten trotz Verbotes Überstunden geleistet werden, beträgt der Zuschlag 50 %; Zeitausgleich ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich.
  • Arbeitsverbot besteht zwischen 20 und 6 Uhr.
  • Eine Nachtruhe von durchgehend 12 Stunden ist einzuhalten.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist verboten

Ausnahmen

  • Arbeitszeit: >16-Jährige dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr arbeiten
  • Sonntagsarbeit: es gibt Ausnahmen u.a. im Gastgewerbe, in Krankenanstalten und bei kulturellen Veranstaltungen. In diesen Fällen muss mind. jeder zweite Sonntag arbeitsfrei sein.
  • >18 Jährige: es gilt das Arbeitszeitgesetz

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